Der Abschluss von Nutzungsverträgen und die Ausstellung von Chips zur Nutzung im Rahmen der AutoPASS-Kooperation) sind nur den Ausstellergesellschaften gestattet.

Ausstellergesellschaften

*EETS aussteller

Haben Sie keinen AutoPASS-Vertrag oder bei Fragen zur Zahlungsbefreiung wenden Sie sich bitte an eine Mautgesellschaft:

Letzte Aktualisierung: