Zwecks Abschluss eines AutoPASS-Vertrags bzw. Erhalt eines Chips wenden Sie sich bitte an eine Ausstellergesellschaft. Dies gilt ebenso bei Fragen zu Rechnungen, Mautdurchfahrten oder Änderungen Ihres AutoPASS-Vertrags, oder wenn Sie Fragen zu Ihrer Vereinbarung haben.