Widerspruch
Widerspruch gegen fehlerhafte Rechnungen sind schriftlich an die Gesellschaft zu richten, von der Sie die Rechnung erhalten haben. Hierbei handelt es sich entweder um eine Ausstellergesellschaft oder eine Mautgesellschaft.
Wenn Sie einen Vertrag mit einer Ausstellergesellschaft abgeschlossen haben, regelt dieser Vertrag das Verhältnis zwischen Ihnen und der Gesellschaft. Einzeldurchfahrten von Fahrzeugen ohne Vertrag werden von der Mautgesellschaft abgerechnet, die Eigentümer der Mautstation ist, die durchfahren wurde. Hier regelt die Mauterhebungsverordnung das Verhältnis zwischen Ihnen und der Gesellschaft.
Rechtsstreit zwischen Aussteller/Mautgesellschaft und Kunde aufgrund einer Rechnung folgt den Vorschriften der norwegischen Zivilprozessordnung zur Schlichtung und zu Verfahren bei Zivilsachen. Zivilprozessordnung zur Schlichtung und zu Verfahren bei Zivilsachen.
Einen Befreiungsantrag müssen Sie bei einem Mautgesellschaft kontraktieren das entscheidet, ob die Befreiung gewährt werden kann. Gegen eine solche Entscheidung kann beim Norwegischen Straßenbauamt Berufung eingelegt werden.